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In den Unterlagen fand ich ein kleines, umschlagloses Heft mit karierten Seiten. Auf den ersten Seiten befindet sich eine Liste von Personen, welche 1946 flüchteten. Hier eine Abschrift: |
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Weiter sind in dem Heft folgende Anschriften notiert, wohl um sich nicht aus den Augen zu verlieren:
Gärtner Anton bei Josef Untermeier, Rotham Post Seeon,Chiemgau, U.S.A. Zone
Helene Keil, Kottingbrunn, Post Leobensdorf, Bez. Baden
Jozias Maier, Wien III Bez., Engelberggasse 5/6
Maria Trach, Berndorf 5, Schwand, Kreis Braunau
Manesz Ferenc, Korhaz utca 25.sc, Batschalmasch
Agi Kromek, Lager 66. B 13.79, Linz O.Ö.
Herold Adam, Kochaz utc. 32/a, Batschalmasch
Herold Jozef, Kochaz utc. 49 sz, Batschalmasch
Josef Pisterer, bei Frühwirth, St. Thomas am Blasenstein Nr. 32, Bez. Perg, Oberösterreich
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Mein Großvater muß unmittelbar nach der Flucht eine Arbeit bekommen haben. Er hat nämlich penibel seinen Lohn notiert: April: 12 Mark 65 Pfennig Mai: 55 Mark 50 Pfennig, 40 Mark achtzig Pfennig Juni: 118 Mark 58 Pfennig 25. Juli: 35 Mark, 50 Mark 50 Pfennig 15. August: 40 Mark 25. August: 40 Mark 28 Pfennig 31. August: 65 Mark |
Für die Unterkunft hatte er notiert: Hauszins für April u. Mai, vom 11. April bis 11. Juni 15 Mark im Monat 15.6.1946: 30 Mark 5. Oktober: bezahlt vom 11. Juni bis 1. November 1946 8 Mark monatlich (36 Mark) vom 5. Oktober bis 1. Jänner: Bezahlt 52 Mark 75 Pfennig 31.1. bezahlt für Hauszins: 21 Mark für Jänner 28.2. bezahlt Hauszins für Monat Febr.: 21 Mark 31.3. bezahlt Hauszins für Monat März: 21 Mark 1.6. für Monat April Hauszins: 21 Mark |
Am 23.07.1946 wurde ihm in Neckarelz ein Flüchtlingsausweis mit der Nr. 7/1162 ausgestellt.
Am 02.05.1947 teilte ihm die Spruchkammer Mosbach (Baden) -Der öffentliche Kläger- unter dem Aktenzeichen 62/44/1067 mit: "Auf Grund der Angaben in Ihrem Meldebogen sind Sie von dem Gesetz zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus vom 5.3.1946 nicht betroffen." Franz Sommer wohnte jetzt mit seiner Familie in Neckarelz, Entengasse 336.
Am 08.09.1948 meldet Franz Sommer, jetzt mit der Berufsbezeichnung "Maschinenformer" für sich, seine Ehefrau und seinen Sohn Josef "Schäfergehilfe" 717 DM Bargeld bei der Hilfsumtauschstelle Bezirkssparkasse Mosbach, Zahlstelle Neckarelz, an und der Empfang des Geldes wird von der Sparkasse bescheinigt. Franz Sommer wohnte zu diesem Zeitpunkt in der Martin-Luther-Straße in Neckarelz.
Ein Kriminalfall am 23.April 1746. Tatort: Császartöltés in Ungarn
"An einem Tische der Dorfschenke saßen ältere Männer. Sie tranken und unterhielten sich. An einer anderen Ecke der Stube genossen drei jüngere Männer den feurigen Rebensaft. Einer der älteren Männer hört lauschend auf das Gespräch der Jüngeren. Sein Sohn lässt ab und zu einige bissige Worte, die aber kaum zu hören waren, über ihn fallen. Anscheinend ist zwischen Vater und Sohn nicht alles in Ordnung.
Bald stehen die Jüngeren auf und verlassen die Schenke. Kurz darauf gehen auch die Älteren nach Hause. Kaum hatten sie die Wirtschaft verlassen, hörten sie eine aufgeregte Stimme: 'Na, ihr werdet schon sehen, ihr alten Spitzbuben!' Der Vater erkennt an dem drohenden Ausruf die Stimme seines Sohnes. Nach einigen Abschiedsworten verlässt er seine Freunde und bummelt langsam nach Hause.
Währenddessen sind auch die Jungen im Dunkel der Nacht verschwunden. J o s e f Schoblocher, der Sohn von K a s p a r, kehrte auf einen Sprung im Hause seines Vaters ein, um mit der Mutter, mit der in gutem Verhältnis stand, etwas zu besprechen. Sie unterhielten sich in der Küche. Auf einmal platzte der Ältere herein. Vielleicht durch den Wein, doch hauptsächlich unter dem Eindruck der vor der Schenke gefallenen Drohworte, stürzte er sich auf seinen Sohn und rief: 'Was hast du in meinem Haus zu suchen? Verschwinde sofort von hier!' Zugleich packte er ihn schon an den Haaren und gab ihm in der Aufregung eine Ohrfeige. Der Sohn wehrte sich und es kam zum Handgemenge. Vater und Sohn packten sich gegenseitig. Die Muskeln spannten sich und in der Hitze des Gefechtes schleuderte der Sohn seinen Vater, der an etwas stolperte, mit sich und plötzlich fielen beide mit großem Schwung zu Boden. Der Vater lag unten. Es ist anzunehmen, daß irgendein Hackklotz, zum Fleisch- oder Kleinholzhacken, in der Küche stand, der dem Vater zum Verhängnis werden sollte.
Josef Schoblocher erhielt wegen nicht vorsätzlicher Tötung seines Vaters ein Jahr Kerkerstrafe mit Arbeitspflicht und wöchentlich drei Fasttagen (bei Brot und Wasser) verbunden. Außerdem musste er zu seiner und zur Belehrung bzw. Abschreckung der Ortsansässigen, vor der Dorföffentlichkeit 60 Stockhiebe erdulden."
Auszug aus Paul Flach und Josef Paul: Siedlungsgeschichte von Hajos




